Die Rekonstruktion der Verbrechen des Sonderkommandos 4a, das die Generalstaatsanwaltschaft 1967 in ihrer Anklage vorlegt, war so ausführlich, dass sie der historischen Forschung heute nichts nachsteht. Im Darmstädter Prozess wurden 171 Zeuginnen und Zeugen gehört.
Das Urteil, 700 Seiten, wurde am 29. November 1968 verkündet. Der Hauptangeklagte Callsen erhielt eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus und die Aberkennung seiner bürgerlichen Ehrenrechte auf zehn Jahre. Die Strafe für die Mitangeklagten Häfner, Hans, Janssen, Riesle, Woithon und Schulte variierten zwischen vier und elf Jahren Zuchthaus und Aberkennung ihrer bürgerlichen Ehrenrechte. Vier Angeklagte, Pfarrkircher, Consée und Trill, obwohl persönlich mehrere hundert Menschen erschossen haben, wurde von einer Bestrafung abgesehen, da sie nicht aus eigenem Antrieb gehandelt haben, sondern nur Befehlen folgten.
Die Urteile hatten ein juristisches Nachspiel, die Angeklagten gingen in Revision. Das Strafmaß der Urteile hatte weiter Bestand, gemäß der Strafrechtsreform von 1969 wurden die Zuchthausstrafen in Freiheitsstrafen umgewandelt.
khw
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Der SS-Sonderkommandoführer Kuno Callsen vor Gericht
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