31.10.2024
Hamburger Korrespondenz im November 2024


Die Wahl zur Hamburger Bürgerschaft finden voraussichtlich am 2. März 2025 statt. Nach Artikel 10 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ist geregelt, dass die Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt wird. Eine Neuwahl findet frühestens 57 spätestens 60 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Da die konstituierende Sitzung der 22. Hamburger Bürgerschaft am 18. März 2020 erfolgte, der Wahltag ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss, stimmte die Hamburger Bürgerschaft am 10. April 2024 dem Vorschlag des Senats zu. Der Wahltag für die 23. Hamburger Bürgerschaft wird auf dem 2. März 2025 gelegt.

Seit 2013 geltenden Wahlrecht werden 121 Bürgerschaftsabgeordnete gewählt. Davon werden 71 Mandate direkt in den 17 Mehrmandatswahlkreisen (3–5 Sitze) über offene Wahlkreislisten, die restlichen 50 über offene Landeslisten vergeben. Jeder Wähler hat insgesamt zehn Stimmen, fünf Wahlkreisstimmen für die Direktkandidaten im Wahlkreis und fünf Landesstimmen für Kandidaten auf den Landeslisten oder für Landeslisten in ihrer Gesamtheit. Die fünf Stimmen können bei einer Person (der Partei, Landesliste) angehäuft (Kumulieren) oder beliebig verteilt (Panaschieren) werden. Passiv wahlberechtigt, also wählbar, ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und zur Wahl zugelassen ist.

Im Oktober fanden bereits die Wahlparteitage für die Bürgerschaftswahl 2025 von SPD, CDU, Grüne und Die Linke statt. Es wurden die Kandidaten für die 23. Bürgerschaftswahl gewählt. Bereits hat der Sprecher der Partei Die Linke für Hafen, Kultur. Medien und öffentliche Unternehmen, Norbert Hackbusch, erklärte, dass er 2025 mit mehr kandidiert. Auch der Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Jens Kerstan von der Partei B´90/Grüne wird sich 2025 auch der aktiven Politik zurückziehen.

Ab Januar werden Wahlplakate bis zum Wahltag im März das Straßenbild der Stadt zieren.
khw

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