01.01.2018
Hamburger Korrespondenz im Januar 2018




Am 19. Dezember 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die letzten Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Es war das dritte Verfahren gegen die Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne. Noch ist der Weg für das derzeit größte Verkehrsprojekt nicht frei. Eine Kleinigkeit fehlt noch, dann kann mit der Ausbaggerung begonnen werden.

Geklagt hatten in diesem Verfahren sechs Anwohner aus Blankenese und Övelgönne. Sie hatten Einwände gegen einen neuen etwa 70 Meter hohen Leuchtturm in Blankenese als künftiges nautisches Leitsystem im Hamburger Hafen. Weitere Punkte waren die Beeinträchtigung der Sicherheit der Elbabhänge durch die Elbvertiefung und mögliche Schäden durch einen steigenden Flutpegel. Auch ein weiterer Streitpunkt war die Lärmbelästigung durch die Bauarbeiten im Zuge der Fahrrinnenvertiefung. Hamburgs farbloser und parteiloser in Personalunion als Wirtschafts- und Verkehrssenator Frank Horch sagte zum Urteil: «Das ist ein wichtiger Meilenstein. Ich bin zuversichtlich, dass wir das Projekt in naher Zukunft umsetzen können.» Das Problem für die Elbvertiefung heißt: «Schierlings-Wasserfenchel». Für diese schützenswerte Pflanze nach EU-Recht muss die Hansestadt Ausgleichflächen beschaffen, bevor mit der Elbvertiefung begonnen werden kann. Das soll bis Ende 2018 auf dem früheren Gelände der Hamburger-Wasserwerke auf der Billwerder Elbinsel geschehen. Aber ob das hier gelingt, dem Schierlings-Wasserfenchel neuen Raum zum Atmen zu geben, ist nicht raus. Wenn nicht, dann wird der NABU, unterstützt vom WWF Hamburg erneut den Fehdehandschuh hinwerfen. – Keine Regelung gibt es für die Kreuzfahrt- und Containerschiffe, was die Schornsteine an Feinstaub ausblasen dürfen. Hier fehlen die Umweltgesetze bis heute – keine Vorschrift-Luft, auch bisher keine EU-Richtlinien.

Noch immer ist der G20 in der Hansestadt ein Thema. Ein Skandal ist die am 18. Dezember gestartete Öffentlichkeitsfandung nach G-20-Gegnern. BILD war dafür wohl das große Vorbild. Nun kommt ein fragwürdiges Detail ans Licht. Der Gerichtspressestelle gegenüber bestätigte am 22. Dezember einer Berliner Tageszeitung die Sendung des Deutschlandfunks (DLF) der berichtete, dass ein einziger Amtsrichter pauschal die öffentliche Fahndung der Bilder abgesegnet hat. Scharf kritisiert hat das «neue Hamburger Verfahren» der Medienanwalt Christian Solmecke gegenüber dem DLF. Dabei ist die Öffentlichkeitsfahndung streng durch ein Gesetz vorgeschrieben. So muss bei jedem Bild genau abgewogen werden, ob die abgebildete Person dringend tatverdächtig sei, auch ob die Schwere des Delikts die Form einer Verfolgung rechtfertigt. Nach Medienberichten hat die Hamburger Polizei 200 Hinweise von der Bevölkerung bekommen. Identifiziert wurden neun der 107 Gesuchten, ihre Fotos wurden von der Liste entfernt. Darunter auch das Foto von «Krawall-Barbie», das die BILD am 19. Dezember auf ihrer Titelseite publizierte. Nach wie vor gilt hierzulande - auch bei einer richterlichen Foto-Freigabe von Fotos von Minderjährigen - der Schutzgedanke des Jugendstrafrechts. Aber wenn es um Auflage einer Zeitung geht, wird das in «Unkenntnis des Jugendstrafrechtgesetzes» zur Seite geschoben.

Da die Regierungsparteien von Rot und Grün keinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klärung der Vorfälle um G20 haben wollten - was wohl eine demokratische Pflicht gegen über der Öffentlichkeit gewesen wäre – beschäftigt sich im Hamburger Rathaus ein «Sonderausschuss G-20» mit den Folgen und seinem Skandal. Es geht um den Einsatz am Rondenberg in der G20-Woche.

Die Razzien, in acht Bundesländern zur frühen Morgenstunde in der Nikolaus-Woche durchgeführt, sehen die Ermittler als großen Erfolg. Die Suche in der Linken-Szene geschah durch die Hamburger Sonderkommission «Schwarzer Block». Nach Angaben der Hamburger Polizei waren es Wohnungen in Hamburg, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, die durchsucht wurden. Dabei stellten laut Soko-Leiter Jan Hieber die Beamten vor allem Festplatten und Computer sicher. O-Ton Hieber: «Die Durchsuchungen hatten das Ziel, für die kommenden Anklagen die Tatbeiträge zu erhellen – und zwar hinsichtlich Planung, Absprache und Ausführung.»

Der Einsatz am Rondenberg steht bereits in der Kritik. Das NDR Fernsehmagazin «PANORAMA» sendete dazu einen sehr informativen Beitrag. Laut Polizei hatten am 7. Juli etwa 200 Vermummte Steine und Böller auf Polizisten geworfen. Auf einem Video eines Polizeieinsatzwagens ist von diesem «massiven Bewurf», wie die Polizei den Vorfall beschreibt, nichts zu sehen. Stattdessen sieht man auf dem Video wie einige Vermummte aus weiter Entfernung Böller auf die Straße werfen. Die Polizei löste die Versammlung auf, nahm 73 Personen fest, mehrere davon schwer verletzt. Soko-Leiter Hieber: «Wir konnten mindestens vier Würfe mit Pyrotechnik und mindestens vierzehn Würfe mit Steinen beweiskräftig nachzeichnen.» Wenn dem so ist, wieso bedurfte es noch der in 8 Bundesländern durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen?

Die «Rote Flora» am Schulterblatt gehörte nicht zu den durchsuchten Objekten. In Hamburg wurde die Wohnung einer in der Führung der linksradikalen Gruppierung «Roter Aufbau Hamburg» tätigen Person durchsucht. In wieweit die sichergestellten Festplatten und Computer bei den Ermittlungen weiterhelfen, ist laut Polizei noch nicht ganz klar. Nach dem Hamburger Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer habe die Polizei mehr als 3000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon sind bereits mehrere hundert Tatverdächtige namentlich bekannt.
Das bedeutet für die Gerichte der Hansestadt viel Arbeit.
khw

Bismarck


Junge Gewerkschafter aus Bayern beim G20


Feuerwerk beim G20

Irgendwann geht auch die Sonne wieder auf


Winterlicher Sonnenuntergang an der Elbe